Der Verkehrswert (Marktwert) ist definiert im § 194 BauGB. Sinngemäß handelt es sich beim Verkehrswert um den Preis, der bei einem Verkauf des Bewertungsobjektes auf einem objektiven Immobilienmarkt zum Wertermittlungsstichtag wahrscheinlich erzielt werden könnte.
Verkehrswertgutachten werden in der Regel bei Streitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Ehe- scheidungen, vor Gerichten und Behörden sowie bei komplexen Immobilienbewertungen benötigt.
Kurzgutachten befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Immobilienwertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitestgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Immobilienbewertung als Anlagen beigefügt.
Diese Form von Immobiliengutachten entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien.
Für mehr Sicherheit bei der Anschaffung einer Immobilie, können Sie mich persönlich beauftragen, mit Ihnen gemeinsam eine Immobilienbesichtigung Ihrer Wunschimmobilie durchzuführen.
Sie werden somit von einem qualifizierten Immobilien- sachverständigen begleitet und erhalten eine realistische und unabhängige Beurteilung der besichtigten Immobilie. Im Rahmen einer überschlägigen Immobilienbewertung unter Einbeziehung des Zustandes der Immobilien, erhalten Sie eine optimale Entscheidungshilfe für Ihren Immobilienkauf.